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Unterhalt für Volljährige - erst sind die Ersparnisse dran!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bevor ein Volljähriger seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nehmen kann, ist das Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten. Im vorliegenden Fall hatte ein Auszubildender Ersparnisse von ca. 15.000 EUR, das Gericht

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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