Läßt sich eine Studentin aufgrund eigener Schwangerschaft für ein oder mehrere Semester beurlauben, so erlischt der Anspruch auf das staatliche Kindergeld, welches für die Studentin bezahlt wurde. Der Anspruch besteht lediglich für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes fort.
BFH - Az: VIII R 23/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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