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Schulzeit zur Kinderbetreuung unterbrochen – kein Kindergeld

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bricht ein volljähriges Kind die Berufsausbildung im Rahmen der Elternzeit im vollen Umfang ab, um sein eigenes Kind zu betreuen, so befindet es sich in dieser Zeit nicht in der Berufsausbildung, so das kein Kindergeld für das betreuende Kind zu zahlen ist.


BFH - Az: VIII R 47/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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