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Verkehrsunfall: Mithilfe des Ehemanns im Haushalt lohnt sich

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hilft ein Ehemann in erheblichem Umfang im Haushalt mit und wird er bei einem Verkehrsunfall ohne sein Verschulden so verletzt, dass er dies nicht mehr kann, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Schadensersatz leisten.

Nach § 843 BGB ist bei der Verletzung eines Ehegatten sowohl unter dem Gesichtspunkt der vermehrten Bedürfnisse als auch im Hinblick auf die geschuldete Unterhaltsleistung für Familienangehörige Schadensersatz zu leisten.

Maßgebend sind dabei die Verhältnisse, wie sie ohne die Verletzung vorgelegen hätten, d. h. es kommt darauf an, welchen Wert die ohne die Verletzung tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers vor dem Unfall hatte.

Im entschiedenen Fall stellte das Gericht fest, dass der Ehemann durchschnittlich 10 Wochenstunden mitgearbeitet hatte und kam - ausgehend von BAT X - zu einem monatlichen Schaden von 322,54 €.


LG Saarbrücken, 05.08.1999 - Az: 4 O 93/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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