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Unbilligkeit bei Gütertrennung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Versorgungsausgleich kann nach § 1587 c Nr. 1 BGB ganz oder teilweise wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen werden, wenn bei vereinbarter Gütertrennung ein Ehepartner seine Altersversorgung auf in den Versorgungsausgleich fallende Rentenanwartschaften aufbaut, während der andere Ehegatten sie auf Vermögenswerte gründet, die in den Zugewinnausgleich fallen würden.


OLG Bamberg, 22.03.2000 - Az: 2 UF 48/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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