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Nicht ehebedingte Erbschaftssteuerschulden - keine unterhaltsrechtliche Relevanz

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur dann, wenn neue bzw. nicht eheprägende oder nicht ehebedingte Schulden in unterhaltsrechtlich nicht zu beanstandender Weise entstanden sind, können diese auf das Einkommen eines zum Trennungsunterhalt Verpflichteten angerechnet werden.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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