Es besteht im Zweifel keine Veranlassung für einen Ehegatten, nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft dem Partner weitere Vermögensmehrungen zukommen zu lassen. Für entstandene Lasten kommt somit eine hälftige Ausgleichsreglung zum Tragen.
OLG Bremen, 18.01.2005 - Az: 4 W 33/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


