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Getrenntes Schlafen und Essen reicht nicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Getrenntleben innerhalb einer Wohnung setzt voraus, dass die Ehegatten nicht nur getrennt schlafen und essen, sondern auch in sonstigen Lebesnbereichen keine Gemeinsamkeiten mehr pflegen.
Auch eine gemeinsame Wirtschaftsführung ist mit dem Getrenntleben nicht vereinbar.


OLG Bremen, 30.09.1999 - Az: 4 WF 80/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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