Bereits nach 18 Monaten kann es zu einer Verwirkung des Anspruchs auf Geschiedenenunterhalt führen, wenn der neue Partner der geschiedenen Ehefrau in das ehemalige Familienheim einzieht, an welchem er Miteigentum vom geschiedenen Ehemann erworben hat, und mit der Geschiedenen dort eheähnlich lebt.
OLG Schleswig - Az: 15 UF 197/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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