Ein Vertrauenstatbestand kann durch eine jahrelange Fortzahlung eines nicht titulierten Geschiedenenunterhalts geschaffen werden. Dies hat zur Folge, daß der Einsatzzeitpunkt der Erwerbsobliegenheit hinausgeschoben wird.
Mangels Rentenbezugs kann ein sozialversicherungspflichtbefreiter Unterhaltspflichtiger zur Verwertung seines Vermögensstamms verpflichtet sein.
Mangels Rentenbezugs kann ein sozialversicherungspflichtbefreiter Unterhaltspflichtiger zur Verwertung seines Vermögensstamms verpflichtet sein.
OLG Schleswig - Az: 8 UF 283/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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