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Beleidigungen sind gefährlich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unterhaltsberechtigter, der an den Unterhaltssschuldner wiederholt Post mit obszönem und grob beleidigendem Inhalt verschickt, sowie mit der Drohung, ihn zu erschießen, verschickt, verliert seinen seinen gesamten Unterhaltsaspruch - vor allem dann, wenn der Unterhaltsberechtigte zuvor in einer Gerichtsverhandlung zugesagt hatte, dise Art von Post zu unterlassen.


OLG Hamm, 31.05.2000 - Az: 6 UF 55/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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