Wenn eine unterhaltsberechtigte Ehefrau ihren geschiedenen Ehemann wege einer strafbaren Handlung anzeigt, kann diese Veralten zur Verwirkung des Unterhalts auch dann führen, wenn die Strafanzeige begründet ist, es aber um ein Delikt geht, das den ehelichen Bereich und die Ehefrau selbst nicht berührt. In solchen Fällen verlangt es die auch nach der Scheidung fortwirkende eheliche Loyalität, sich nicht zum Denunzianten zu Machen.
OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - Az: 5 UF 36/99
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


