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Der ein Testament versiegelnde Ortsvorsteher handelt pflichtwidrig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Ortsvorsteher zunächst darauf hingewiesen, dass er nicht zur Beurkundung eines Testaments befugt ist und dann bei der Bestätigung einer Unterschrift unter einem Testament den Anschein erweckt, dass er eine Prüfung vorgenommen habe und die Testamentserrichtung in Ordnung gehe, so hat er pflichtwidrig gehandelt.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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