Wurde ein Berliner Testament verfasst, so entsteht mit jedem Erbfall der Anspruch des durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossenen Abkömmlings gegen den Erben auf Auszahlung des Pflichtteils. Somit hat jedes von seinen Eltern enterbte Kind zwei Pflichtteilsansprüche - jeweils einen beim Tode
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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