Im familiengerichtlichen Verfahren zur Genehmigung einer Erbausschlagung ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Wahrung der Verfahrensrechte des Kindes erforderlich, wenn dieses noch nicht 14 Jahre ist und unter alleiniger Sorge eines Elternteils steht. So soll dem Kind die Option gegeben werden, bei einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen. Dies kann nur durch Bestellung eines Ergänzungspfleger sichergestellt werden.
KG, 04.03.2010 - Az: 17 UF 5/10
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


