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Ergänzungspfleger, wenn Kind Erbe ausschlagen will

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im familiengerichtlichen Verfahren zur Genehmigung einer Erbausschlagung ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Wahrung der Verfahrensrechte des Kindes erforderlich, wenn dieses noch nicht 14 Jahre ist und unter alleiniger Sorge eines Elternteils steht. So soll dem Kind die Option gegeben werden, bei einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen. Dies kann nur durch Bestellung eines Ergänzungspfleger sichergestellt werden.


KG, 04.03.2010 - Az: 17 UF 5/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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