Wurde zwischen geschiedenen Eheleuten eine Zahlung von Altersunterhalt vereinbart, so ist dies auch für spätere Erben bindend. Es handelt sich hier um eine Nachlassverbindlichkeit, die auf die Erben übergeht, sofern diese das Erbe annehmen.
OLG Koblenz, 19.05.2009 - Az: 11 UF 762/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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