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Erben eines Grundstücks haften für Altlasten

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verpflichtung zur Beseitigung umweltgefährdender Altlasten trifft die Erben, wenn der Grundstückseigner verstorben ist. Die Erben haften insoweit als Gesamtschuldner. Daher kann die Behörde von jedem einzelnen Miterben die Beseitigung der umweltschädlichen Gegenstände und bei Nichtbefolgen der Aufforderung die Erstattung der Kosten für eine Ersatzvornahme verlangen.


VG Mainz, 30.03.2009 - Az: 3 L 175/09.MZ


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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