Auch dann, wenn das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist und ein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt worden ist, ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten nicht zwingend ausgeschlossen. Das Familiengericht muss prüfen, ob das Paar nicht während der Trennung einen ernsthaften Versöhnungsversuch unternommen hat. Ist dies der Fall, so beginnt das Trennungsjahr von neuem und das
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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