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Keine Bindung an Schlußerben in gemeinschaftlichem Testament

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht anzunehmen, daß bei einem gemeinschaftlichen Testament mit Einsetzung gemeinsamer Bekannter als Schlußerben, eine Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung der Bekannten durch die Testierenden herbeigeführt werden sollte. Es ist davon auszugehen, daß dem Überlebenden das Recht belassen werden sollte, die Schlußerbeneinsetzung jederzeit zu ändern.


OLG München, 16.04.2007 - Az: 31 Wx 108/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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