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Testament nicht auffindbar – trotzdem wirksam?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil ein Testament im Erbfall nicht mehr auffindbar ist, weil es vermutlich ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet wurde, verliert es seine rechtliche Wirkung nicht.
In diesem Fall können die Erbberechtigten Existenz und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln u.a. Zeugen, Briefe etc.) nachweisen. Es sind jedoch besonders hohe Anforderungen an die Beweisführung zu stellen.


BayObLG - Az: 16 Wx 83/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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