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Pflichtteil binnen 3 Jahren einklagen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Pflichtteilsanspruch eingefordert werden, so muß dies binnen drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls erfolgen. Die Frist beginnt mit Kenntnisnahme vom Erbfall. Unerheblich ist hierbei, ob der Betroffene von der gesetzlichen Verjährungsfrist Kenntnis hat.


OLG Koblenz - Az: 2 W 377/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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