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Auf Pflichtanteil wird endgültig verzichtet!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer sich seinen Erbpflichtteil vorzeitig auszahlen läßt, kann die Entscheidung durch eine spätere Rückzahlung nicht aufheben.
Sein gesetzlicher Erbanspruch ist damit hinfällig.


BayObLG - Az: 1Z BR 134/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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