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Ehefrau umgebracht – und sie beerben?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde der Erblasser vorsätzlich getötet, so ist der Mörder erbunwürdig und kann die von ihm ermordete Ehefrau nicht beerben.
Im vorliegenden Fall konnte der Erbe seine Unschuld nicht beweisen und scheidet daher als Erbe aus.


OLG Koblenz - Az: 8 U 1467/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach
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JG