Wurde der Erblasser vorsätzlich getötet, so ist der Mörder erbunwürdig und kann die von ihm ermordete Ehefrau nicht beerben.
Im vorliegenden Fall konnte der Erbe seine Unschuld nicht beweisen und scheidet daher als Erbe aus.
Im vorliegenden Fall konnte der Erbe seine Unschuld nicht beweisen und scheidet daher als Erbe aus.
OLG Koblenz - Az: 8 U 1467/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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