Sichert der Ehepartner den Unterhalt der Familie vollständig, so ist das gesamte Einkommen des Unterhaltspflichtigen für Unterhaltszwecke zur Verfügung zu stellen - unabhängig vom Selbstbehalt.
Im vorliegenden Fall hatte die Unterhaltspflichtige, die den Haushalt besorgte, nur geringe Einkünfte, welche die Pflichtige überwiegend für sich behielt. Da der Ehegatte
Im vorliegenden Fall hatte die Unterhaltspflichtige, die den Haushalt besorgte, nur geringe Einkünfte, welche die Pflichtige überwiegend für sich behielt. Da der Ehegatte
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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