Ist ein Kind zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet, kommt es in der Regel nur auf das eigene Einkommen des Kindes und nicht auch auf das seines - möglicherweise gut verdienenden - Ehegatten an, da dieser sonst indirekt eine bei ihm nicht bestehende Unterhaltspflicht gegenüber den Schwiegereltern erfüllen müsste.
OLG Frankfurt, 20.06.2000 - Az: 3 UF 122/99
ECLI:DE:OLGHE:2000:0620.3UF122.99.0A
Nachfolgend: BGH, 17.12.2003 - Az: XII ZR 224/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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