Da mit der Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren nicht unmittelbar in die Rechte eines Elternteiles eingegriffen wird, kann die Anordnung von dem Elternteil nicht angefochten werden.
OLG Karlsruhe - Az: 2 WF 110/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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