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Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht gleichgestellt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die steuerliche Zusammenveranlagung kommt nur bei Ehegatten in Betracht - somit ist dies bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern nicht möglich. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Da eine unterschiedliche steuerliche Behandlung bei Einführung

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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