Neben einer vollschichtigen Berufstätigkeit erzielte Einkünfte als Hobbymusiker sind bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines Unterhaltsberechtigten nicht zu berücksichtigen.
Dem wiederverheirateten Unterhaltsschuldner, dessen neue Ehefrau ebenfalls ein erhebliches Einkommen zu versteuern hat, kann es unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, wenn er die Steuerklasse 4 wählt um die Steuerklasse 5 bei der Ehefrau zu vermeiden.
Die Haushaltsführung durch die Frau hat auch dann, wenn der Mann gelegentlich mithilft, einen Wert von monatlich DM 750,-.
Dem wiederverheirateten Unterhaltsschuldner, dessen neue Ehefrau ebenfalls ein erhebliches Einkommen zu versteuern hat, kann es unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, wenn er die Steuerklasse 4 wählt um die Steuerklasse 5 bei der Ehefrau zu vermeiden.
Die Haushaltsführung durch die Frau hat auch dann, wenn der Mann gelegentlich mithilft, einen Wert von monatlich DM 750,-.
OLG Hamm, 09.06.2000 - Az: 10 UF 235/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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