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Überdurchschnittliche Einkommensverhältnisse: Unterhalt nach Lebensstandard?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen richtet sich der Unterhalt nach den durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für die Lebenshaltung.

Die Angemessenheit richtet sich hierbei sowohl nach den ehelichen Lebensverhältnissen während des Zusammenlebens als auch nach dem aktuellen Lebenszuschnitt.

Dies kann bei entsprechender schlüssiger und nachvollziehbarer Darlegung auch die Kosten für hochwertige Kleidung, gesellschaftliche Verpflichtungen, aufwendige Parties, Fern- und Städtereisen und Mitgliedschaften in Tennis- und Golfklubs umfassen.


OLG Hamm, 10.02.2006 - Az: 5 UF 104/05

ECLI:DE:OLGHAM:2006:0210.5UF104.05.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal