Ist die unterhaltsberechtigte Frau aufgrund einer Schwangerschaft und Geburt eines nicht vom Unterhaltspflichtigen stammenden Kindes nicht mehr erwerbsfähig, so erhöht sich der Unterhalt nicht. Das bislang verdiente nun fiktive Einkommen wird weiterhin angerechnet.
OLG Köln, 13.10.2005 - Az: 12 UF 67/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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