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Keine Unterhaltserhöhung bei erneuter Schwangerschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die unterhaltsberechtigte Frau aufgrund einer Schwangerschaft und Geburt eines nicht vom Unterhaltspflichtigen stammenden Kindes nicht mehr erwerbsfähig, so erhöht sich der Unterhalt nicht. Das bislang verdiente nun fiktive Einkommen wird weiterhin angerechnet.


OLG Köln, 13.10.2005 - Az: 12 UF 67/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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