Eine Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt bedarf nicht der notariellen Beurkundung und ist formlos wirksam. Eine schriftliche Vereinbarung der Ehegatten ist ausreichend.
OLG Frankfurt - Az: 1 UF 34/03
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


