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Unterhalt nach langer Ehezeit nicht befristbar

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Befristung des Ehegattenunterhaltsanspruches ist möglich, wenn eine zeitlich unbeschränkte Gewährung unbillig wäre (z.B. wegen Dauer und Art der ehelichen Verhältnisse). Nach einer 17 Jahre währenden Ehe kommt eine Befristung jedoch nur noch in Ausnahmefällen in Betracht.


KG, 14.10.2004 - Az: 16 UF 60/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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