Nur in Ausnahmefällen ist eine Ehegatten-Bürgschaft bei einem Kredit sittenwidrig. Es liegt keine Sittenwidrigkeit vor, wenn zwar bei Unterschrift eine finanzielle Überforderung des Bürgen vorliegt, jedoch anzunehmen ist, dass sich die berufliche und finanzielle Entwicklung bessern wird und die Forderungen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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