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Wann ist eine Ehegatten-Bürgschaft sittenwidrig?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur in Ausnahmefällen ist eine Ehegatten-Bürgschaft bei einem Kredit sittenwidrig. Es liegt keine Sittenwidrigkeit vor, wenn zwar bei Unterschrift eine finanzielle Überforderung des Bürgen vorliegt, jedoch anzunehmen ist, dass sich die berufliche und finanzielle Entwicklung bessern wird und die Forderungen

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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