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Schulden auf dem Oder-Konto - Wer haftet?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich müssen Ehegatten bei einem Oder-Konto gegenüber der Bank für Schulden aufkommen, die ein Ehepartner durch Verfügungen zu Lasten des Kontos verursacht hat. Hat jedoch ein Partner alleine oder zu einem erheblichen Teil ein Saldo produziert, ohne daß der andere hiervon Kenntnis hatte, so kann ein anderes gelten. Vorliegend war dies nicht der Fall.


LG Coburg, 08.05.2007 - Az: 22 O 463/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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