Es verstößt gegen die guten Sitten, in einem notariellen Ehevertrag einen völligen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich zu vereinbaren, wenn nach dem Ehezuschnitt ein Partner als Alleinverdiener das Eheeinkommen erzielen und Rentenanwartschaften erwerben soll und der andere keine abgeschlossene
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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