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Ehegatte muß Zwangsvollstreckung nicht zustimmen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Zwangsvollstreckung in einen wesentlichen Vermögensteil erfordert keine Zustimmung des anderen Ehegatten. Die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB betrifft nur rechtsgeschäftliche Verfügungen von Ehegatten im gesetzlichen Güterstand.


BGH, 06.04.2006 - Az: IX ZR 238/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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