Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.710 Anfragen

Scheitern einer Ehe - auch bei unvernünftigen Gründen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn sich nur ein Ehegatte endgültig abgewendet hat, ist eine Ehe gescheitert, da in diesem Fall keine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft zu erwarten ist.

Die Gründe für die Abwendung sind gleichgültig und müssen daher auch nicht vernünftig oder nachvollziehbar sein.

Es genügt die - hier erkennbare - subjektive Einstellung der die Scheidung begehrenden antragstellenden Partei, dass die Wiederherstellung der Ehe nicht mehr zu erwarten ist.

Hinzu kam vorliegend noch, dass selbst der Antragsgegner zu keinem Verfahrenszeitpunkt überzeugend erklärte, dass er an der Ehe, die für die Antragstellerin erkennbar gescheitert war, noch festhalten wolle.


OLG Naumburg, 07.04.2005 - Az: 3 UF 183/04

ECLI:DE:OLGNAUM:2005:0407.3UF183.04.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant