Ist der das gemeinsame Kind betreuende Partner auf Unterhaltszahlungen angewiesen, um sein Existenzminimum zu wahren, so kann sich der in Anspruch genommene Partner zur Wahrung des Kindesinteresses nicht auf einen vereinbarten Unterhaltsausschluß berufen.
OLG Hamm - Az: 10 UF 62/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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