Das OLG Köln hatte über folgende Fall zu entscheiden: Ein Verlobter schenkte seiner späteren Ehefrau kurz vor Eheschließung einen Geldbetrag von 175.000 DM. Der Betrag wurde von dieser für den Erwerb eines Hauses verwendet, das die Eheleute sodann bewohnten. Binnen kurzer Frist scheiterte die Ehe, woraufhin der Ehemann den geschenkten Betrag von seiner Ehefrau zurückverlangte.
Das Gericht sprach dem Ehemann einen ergänzenden Ausgleichsanspruch lediglich dem Grunde nach zu.
Das Gericht sprach dem Ehemann einen ergänzenden Ausgleichsanspruch lediglich dem Grunde nach zu.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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