Lassen Eltern ihr Kind ohne Sichtkontakt im öffentlichen Straßenverkehr Fahrrad fahren, so liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor. Ein Kind in diesem Alter kann alleine mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es hinreichend sicher Fahrrad fahren kann, eindringlich über die Verkehrsregeln unterrichtet wurde und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat.
LG Osnabrück, 02.07.2008 - Az: 2 S 201/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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