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Siebenjährige können alleine Fahrrad fahren!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein sieben Jahre altes Schulkind mit seinem Kinderfahrrad vertraut, so kann diesem gestattet werden, ohne Aufsicht in einer Sackgasse im Umfeld der elterlichen Wohnung mit dem Fahrrad zu fahren.

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall nicht vor. Insbesondere dann nicht, wenn das Kind bereits in der Vergangenheit öfters mit der Familie Fahrrad gefahren ist und hierbei zeigte, das es mit Fahrrad zurechtkommt.


AG Coburg, 26.06.2008 - Az: 11 C 1760/07

ECLI:DE:AGCOBUR:2008:0626.11C1760.07.0A

Nachfolgend: LG Coburg, 21.08.2008 - Az: 33 S 66/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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