Ist ein sieben Jahre altes Schulkind mit seinem Kinderfahrrad vertraut, so kann diesem gestattet werden, ohne Aufsicht in einer Sackgasse im Umfeld der elterlichen Wohnung mit dem Fahrrad zu fahren.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall nicht vor. Insbesondere dann nicht, wenn das Kind bereits in der Vergangenheit öfters mit der Familie Fahrrad gefahren ist und hierbei zeigte, das es mit Fahrrad zurechtkommt.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall nicht vor. Insbesondere dann nicht, wenn das Kind bereits in der Vergangenheit öfters mit der Familie Fahrrad gefahren ist und hierbei zeigte, das es mit Fahrrad zurechtkommt.
AG Coburg, 26.06.2008 - Az: 11 C 1760/07
ECLI:DE:AGCOBUR:2008:0626.11C1760.07.0A
Nachfolgend: LG Coburg, 21.08.2008 - Az: 33 S 66/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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