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Aufsichtspflicht beim Minigolf

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Betreuer von Kindern verletzt seine Aufsichtspflicht, wenn die Kinder beim Minigolf nicht aus der Nähe beaufsichtigt werden, da das Spiel mit typischen Gefahren verbunden ist. Es ist damit zu rechnen, dass die Kinder sich gegenseitig mit den Schlägern verletzen. Nur bei Beaufsichtigung aus der Nähe können Verletzungen bei ausholenden Schlagbewegungen von vornherein verhindert werden.


OLG Frankfurt, 20.11.2007 - Az: 3 U 91/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn