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Kleinkind mit Fahrrad: Bitte in der Nähe bleiben!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn der Umgang eines Kleinkinds mit dem Fahrrad als sicher gilt, haftet die Aufsichtsperson aus Delikt, wenn das Kind unbeaufsichtigt Fahrrad fährt und ein geparktes Kraftfahrzeug beschädigt.

Dies gilt zumindest für den Fall, dass sich haftungsbegründend kausal herausstellt, dass sich die Aufsichtsperson zum Schadenszeitpunkt nicht in unmittelbarer Nähe aufgehalten hat und daher ein Eingreifen zur Schadensvermeidung nicht möglich gewesen wäre.


AG München, 11.06.2007 - Az: 332 C 27974/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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