Es ist auch bei 2-3 Jahre alten Kindern nicht zwingend erforderlich, daß die Aufsichtsperson diese ständig an der Hand hält, solange sich das Kind in unmittelbarer Nähe einer Aufsichtsperson auf dem sicheren Gehweg bewegt. Dies ist nur bei besonders gefährlichen Situationen (Überqueren einer
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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