Ein nach Alter, Eigenart und Charakter und durchschnittlich begabter fast 14-jähriger Junge kann von den Eltern nachmittags stundenweise ohne Beaufsichtigung sich selbst überlassen werden, ohne das die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wird, sofern Veranlagung, bisheriges Verhalten und Erziehungserfolge dies zulassen.
OLG Frankfurt, 30.06.2005 - Az: 1 U 185/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


