Geht vom für eine Schlittenfahrt verwendeten Hügel keine Gefahr aus, da keine hohen Geschwindigkeiten erreichbar sind, so dürfen Kinder auch ohne Aufsicht alleine Schlitten fahren. Schlitten sind normale Kinder-Spielzeuge, die nicht besonders gefährlich sind. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht besteht daher nicht.
AG Bonn, 09.02.2006 - Az: 15 C 465/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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