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Keine dauerhafte Beaufsichtigung von 6 Jahre alten Kindern!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, ihr 6 Jahre altes Kind rund um die Uhr zu beaufsichtigen.
Im vorliegenden Fall hatte das unbeaufsichtigte Kind ein Fahrzeug beim Fahrradfahren beschädigt, während sich die Mutter mit einem Bekannten ca. 15 m entfernt unterhielt. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lag nach Ansicht des Gerichts nicht

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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