Eine Mutter begeht keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihre vier und zwei Jahre alten Kinder am Sonntag um 6:00 Uhr ihre Spielsachen (Kunststoffautos, Plüschtiere etc.) aus dem Kinderzimmerfenster auf die Straße werfen und hierdurch ein Schaden an einem Pkw entsteht.
LG Potsdam, 12.08.2002 - Az: 13 S 20/02
Quelle: NJW RR 2002, 1543
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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