Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Wenn Spielsachen aus dem Fenster geworfen werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Mutter begeht keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihre vier und zwei Jahre alten Kinder am Sonntag um 6:00 Uhr ihre Spielsachen (Kunststoffautos, Plüschtiere etc.) aus dem Kinderzimmerfenster auf die Straße werfen und hierdurch ein Schaden an einem Pkw entsteht.


LG Potsdam, 12.08.2002 - Az: 13 S 20/02

Quelle: NJW RR 2002, 1543


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant