Den Eltern kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Regelung von Schulangelegenheiten entzogen werden, damit der Schulzwang durchgesetzt werden kann. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel der Kinder unzulässig.
OLG Hamm, 25.08.2005 - Az: 6 WF 297/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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