Sind die Kindschaftsverhältnisse durch die fristgerechte Anerkennung der Vaterschaft von Dritten und entsprechende Zustimmung der Mutter bereits hinreichend geklärt, so fehlt es einer Anfechtung der Vaterschaft durch den während der Zeugung des Kindes mit der Kindesmutter noch verheirateten und mittlerweile von dieser geschiedenen Ehemann grundsätzlich am Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Vaterschaftsanfechtungsklage.
OLG Naumburg, 27.06.2007 - Az: 3 WF 197/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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